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Q3.3 - Schuld und Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:<blockquote>""<ref>Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe [https://kultusministerium.hessen.de/schule/kerncurricula/gymnasiale-oberstufe/ethik Ethik] (S. xy) </ref></blockquote>
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Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:<blockquote>"Die Lernenden verstehen die Funktion des Rechts, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern. Sie analysieren, reflektieren und beurteilen auf der Grundlage von Argumenten die ethische Basis von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral. Hierbei kommt es darauf an, den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu verstehen und darüber hinaus theoretische Rechtfertigungsgründe von Strafe nachvollziehen zu können. "<ref>Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe [https://kultusministerium.hessen.de/schule/kerncurricula/gymnasiale-oberstufe/ethik Ethik] (S. xy) </ref></blockquote>
  
 
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Version vom 1. August 2017, 14:51 Uhr

Themenübersicht: Internetmaterialien für die Fächer Ethik und Philosophie


Auf dieser Seite finden Sie Internet-Materialien zu dem Inhaltsfeld "Schuld und Strafe" der Q-Phase.

Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:
"Die Lernenden verstehen die Funktion des Rechts, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern. Sie analysieren, reflektieren und beurteilen auf der Grundlage von Argumenten die ethische Basis von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral. Hierbei kommt es darauf an, den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu verstehen und darüber hinaus theoretische Rechtfertigungsgründe von Strafe nachvollziehen zu können. "[1]

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Einzelnachweise

  1. Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe Ethik (S. xy)



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