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Q3.3 - Schuld und Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:<blockquote>"Die Lernenden verstehen die Funktion des Rechts, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern. Sie analysieren, reflektieren und beurteilen auf der Grundlage von Argumenten die ethische Basis von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral. Hierbei kommt es darauf an, den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu verstehen und darüber hinaus theoretische Rechtfertigungsgründe von Strafe nachvollziehen zu können." "<ref>Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe [https://kultusministerium.hessen.de/schule/kerncurricula/gymnasiale-oberstufe/ethik Ethik] (S. xy) </ref></blockquote>
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Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:<blockquote>"Die Lernenden verstehen die Funktion des Rechts, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern. Sie analysieren, reflektieren und beurteilen auf der Grundlage von Argumenten die ethische Basis von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral. Hierbei kommt es darauf an, den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu verstehen und darüber hinaus theoretische Rechtfertigungsgründe von Strafe nachvollziehen zu können." "<ref>Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe [https://kultusministerium.hessen.de/schule/kerncurricula/gymnasiale-oberstufe/ethik Ethik] (S. 33) </ref></blockquote>
  
 
Der Lehrplan des Landes Hessen formuliert für die Qualifikationsphase des Gymnasiums folgende verbindliche Inhalte:<blockquote>"Zu Recht und Gerechtigkeit gehören als ein weiteres Themenfeld Schuld und Strafe. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Zusammenhang von Menschenbild und Strafzweck (Mündigkeit, Zurechenbarkeit, Beeinflussbarkeit durch Strafe, Resozialisierbarkeit), sowie den Zusammenhang von Strafzweck und Strafmaß in den verschiedenen Straftheorien erkennen. Unter dieser Perspektive soll das Spannungsverhältnis zwischen Vergeltungstheorie, Generalprävention und Spezialprävention in unserem Strafrecht reflektiert und abgewogen werden. Dabei sollen teleologische und deontologische Orientierungen beachtet werden, schließlich das Verhältnis von Sicherheit und Menschenwürde von Täter und Opfer. "<ref>Kultusministerium Hessen Lehrplan Ethik Q3[https://kultusministerium.hessen.de/schule/kerncurricula/gymnasiale-oberstufe/ethik Ethik] (S. xy) </ref></blockquote>
 
Der Lehrplan des Landes Hessen formuliert für die Qualifikationsphase des Gymnasiums folgende verbindliche Inhalte:<blockquote>"Zu Recht und Gerechtigkeit gehören als ein weiteres Themenfeld Schuld und Strafe. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Zusammenhang von Menschenbild und Strafzweck (Mündigkeit, Zurechenbarkeit, Beeinflussbarkeit durch Strafe, Resozialisierbarkeit), sowie den Zusammenhang von Strafzweck und Strafmaß in den verschiedenen Straftheorien erkennen. Unter dieser Perspektive soll das Spannungsverhältnis zwischen Vergeltungstheorie, Generalprävention und Spezialprävention in unserem Strafrecht reflektiert und abgewogen werden. Dabei sollen teleologische und deontologische Orientierungen beachtet werden, schließlich das Verhältnis von Sicherheit und Menschenwürde von Täter und Opfer. "<ref>Kultusministerium Hessen Lehrplan Ethik Q3[https://kultusministerium.hessen.de/schule/kerncurricula/gymnasiale-oberstufe/ethik Ethik] (S. xy) </ref></blockquote>

Version vom 1. August 2017, 15:26 Uhr

Themenübersicht: Internetmaterialien für die Fächer Ethik und Philosophie


Auf dieser Seite finden Sie Internet-Materialien zu dem Inhaltsfeld "Schuld und Strafe" der Q-Phase.

Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:
"Die Lernenden verstehen die Funktion des Rechts, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern. Sie analysieren, reflektieren und beurteilen auf der Grundlage von Argumenten die ethische Basis von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral. Hierbei kommt es darauf an, den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu verstehen und darüber hinaus theoretische Rechtfertigungsgründe von Strafe nachvollziehen zu können." "[1]
Der Lehrplan des Landes Hessen formuliert für die Qualifikationsphase des Gymnasiums folgende verbindliche Inhalte:
"Zu Recht und Gerechtigkeit gehören als ein weiteres Themenfeld Schuld und Strafe. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Zusammenhang von Menschenbild und Strafzweck (Mündigkeit, Zurechenbarkeit, Beeinflussbarkeit durch Strafe, Resozialisierbarkeit), sowie den Zusammenhang von Strafzweck und Strafmaß in den verschiedenen Straftheorien erkennen. Unter dieser Perspektive soll das Spannungsverhältnis zwischen Vergeltungstheorie, Generalprävention und Spezialprävention in unserem Strafrecht reflektiert und abgewogen werden. Dabei sollen teleologische und deontologische Orientierungen beachtet werden, schließlich das Verhältnis von Sicherheit und Menschenwürde von Täter und Opfer. "[2]

Diese Seite wurde erstellt von: Simon Brauburger, Rebecca Hohenthanner, Alexander Kremer, Maxi Unger, Felix Ruppert

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Einzelnachweise

  1. Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe Ethik (S. 33)
  2. Kultusministerium Hessen Lehrplan Ethik Q3Ethik (S. xy)



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