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Q3.3 - Schuld und Strafe: Unterschied zwischen den Versionen

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;*Online-Artikel - [http://www.bpb.de/izpb/7740/vom-sinn-und-zweck-des-strafens?p=all Kriminalität und Strafrecht Vom Sinn und Zweck des Strafens] (bpb.de)
 
;*Online-Artikel - [http://www.bpb.de/izpb/7740/vom-sinn-und-zweck-des-strafens?p=all Kriminalität und Strafrecht Vom Sinn und Zweck des Strafens] (bpb.de)
  
:Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung finden Sie eine übersichtliche Darstellung der unterschiedlichen Straftheorien. Neben einer allgemeinen Einleitung in das Thema "Strafe" und einer Bezugnahme auf das Strafbedürfnis in unserer Gesellschaft werden an dieser Stelle die relative und die absolute Straftheorie, sowie die Vereinigungstheorie und der Täter-Opfer-Ausgleich thematisiert. Während die neueren Theorien, wie die Vereinigungstheorie und der Täter-Opfer-Ausgleich mit der Nennung der jeweiligen Rechtsgrundlage prägnant erklärt werden, bietet die Seite zu der relativen und der absoluten Straftheorie unterstützend philosophische Positionen an.
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:Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung finden Sie eine übersichtliche Darstellung der unterschiedlichen Straftheorien. Neben einer allgemeinen Einleitung in das Thema "Strafe" und einer Bezugnahme auf das Strafbedürfnis in unserer Gesellschaft werden an dieser Stelle die relative und die absolute Straftheorie, sowie die Vereinigungstheorie und der Täter-Opfer-Ausgleich thematisiert. Während die neueren Theorien, wie die Vereinigungstheorie und der Täter-Opfer-Ausgleich mit der Nennung der jeweiligen Rechtsgrundlage prägnant erklärt werden, bietet die Seite zu der relativen und der absoluten Straftheorie philosophische Vertreter an.
  
 
   
 
   

Version vom 2. August 2017, 12:18 Uhr

Themenübersicht: Internetmaterialien für die Fächer Ethik und Philosophie


Auf dieser Seite finden Sie Internet-Materialien zu dem Inhaltsfeld "Schuld und Strafe" der Q-Phase.

Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für das Bundesland Hessen. Hier wird ein Arbeitsrahmen für die Leitmotive im schulischen Unterricht gesteckt:
"Die Lernenden verstehen die Funktion des Rechts, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern. Sie analysieren, reflektieren und beurteilen auf der Grundlage von Argumenten die ethische Basis von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral. Hierbei kommt es darauf an, den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu verstehen und darüber hinaus theoretische Rechtfertigungsgründe von Strafe nachvollziehen zu können."[1]
Der vom Kerncurriculum abgelöste Lehrplan des Landes Hessen formuliert für die Qualifikationsphase des Gymnasiums ebenfalls hilfreiche Inhalte:
"Zu Recht und Gerechtigkeit gehören als ein weiteres Themenfeld Schuld und Strafe. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Zusammenhang von Menschenbild und Strafzweck (Mündigkeit, Zurechenbarkeit, Beeinflussbarkeit durch Strafe, Resozialisierbarkeit), sowie den Zusammenhang von Strafzweck und Strafmaß in den verschiedenen Straftheorien erkennen. Unter dieser Perspektive soll das Spannungsverhältnis zwischen Vergeltungstheorie, Generalprävention und Spezialprävention in unserem Strafrecht reflektiert und abgewogen werden. Dabei sollen teleologische und deontologische Orientierungen beachtet werden, schließlich das Verhältnis von Sicherheit und Menschenwürde von Täter und Opfer."[2]

Diese Seite wurde erstellt von: Simon Brauburger, Rebecca Hohenthanner, Alexander Kremer, Maxi Unger, Felix Ruppert

Hintergrund

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Philosophische Positionen



Dostojewski beschäftigt sich in seinen literarischen Werken ausführlich mit der Schuld, der Frage, wie sie entsteht, wie sie sich auf Menschen auswirkt und welche Unterschiede zwischen rechtlicher und innerer Schuld bestehen. Auch soziologische Theorien aus seiner Zeit, wie der beispielsweise die Milieutheorie behandelt Dostojewski im literarischen Rahmen. Seine differenzierte Betrachtung der

Im Artikel wird auf


  • Online-Portal - Punisement (Stanford Encyclopedia of Philosophy)
Institutionell geregelte Bestrafung ... Seitdem kam eine nahezu unzählbare Fülle von.


Aktuelle Auseinandersetzungen mit der Thematik „Schuld und Strafe“



Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung finden Sie eine übersichtliche Darstellung der unterschiedlichen Straftheorien. Neben einer allgemeinen Einleitung in das Thema "Strafe" und einer Bezugnahme auf das Strafbedürfnis in unserer Gesellschaft werden an dieser Stelle die relative und die absolute Straftheorie, sowie die Vereinigungstheorie und der Täter-Opfer-Ausgleich thematisiert. Während die neueren Theorien, wie die Vereinigungstheorie und der Täter-Opfer-Ausgleich mit der Nennung der jeweiligen Rechtsgrundlage prägnant erklärt werden, bietet die Seite zu der relativen und der absoluten Straftheorie philosophische Vertreter an.


Die E-Learning-Plattform „Lecturio“ führt die rechtlichen Bedingungen und Funktionen von Strafen in Deutschland auf. Weiterhin werden verschiedenste Begriffe aus dem Bereich des Strafrechts wie verschiedene Straftheorien und die Schutzpflicht des Staates prägnant und mit der Nennung der jeweiligen Rechtsgrundlage erklärt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den juristischen Grundlagen von Strafen in Deutschland.
Anfang Oktober 2017 brach die ARD mit der Ausstrahlung des Filmes „Terror – Ihr Urteil“ mit den Konformen eines gewöhnlichen Spielfilmeabends. Der Ausgang des Filmes und somit auch der Ausgang der gezeigten Gerichtsverhandlung wurde durch eine Abstimmung der Zuschauer über Smartphones und soziale Netzwerke bestimmt. Das Prekäre an diesem Setting: Die Fernsehzuschauer stimmten fiktiv über eine Verurteilung oder einen Freispruch des Angeklagten Lars Koch ab, der als Bundeswehrsoldat ein Flugzeug mit 164 Insassen abschoss. Dieses drohte in der Gewalt von Terroristen über einem Fußballstadion mit 70.000 Besuchern abzustürzen. Dürfen Leben gegen andere Leben aufgewogen werden? Die Staatsanwältin im Film beantwortet diese Frage mit "Nein". Der Zuschauer steht bei diesem TV-Ereignis der Herausforderung gegenüber, moralische Schuld gegenüber rechtlicher Schuld aufzuwiegen. Die Mehrheit der Abstimmenden entschied sich bei der Ausstrahlung des Films gegen eine Verurteilung und ließ das einige Minuten später ausgestrahlte Filmende mit einem Freispruch enden. Für den Unterricht bietet diese spannende Gedankenexperiment, entworfen in einem Theaterstück des Schriftstellers und Juristen Ferdinand von Schirach, die Möglichkeit eine Verurteilung unter den gegeben Bedingungen zu diskutieren. Die Schülerinnen und Schüler können ebenfalls eine begründete Entscheidung zum Ausgang des Verfahrens treffen. Die Unterscheidung von rechtlicher Schuld vor den Gesetzen des Rechtsstaates und einer moralischen (Un-)Schuld werden hier zentral. Behandelt wird dies anhand der ethischen Grundsatzfrage, ob ein Leben gegen ein anderes aufgewogen werden darf. Muss die Tat des Soldaten eine Strafe nach sich ziehen, oder ist dieser als unschuldig zu erklären? Eine Abstimmung darüber ist auch im Klassenzimmer möglich. Da in der Onlinemediathek der ARD der Originalfilm nicht mehr verfügbar ist, führt diese Verlinkung zu einer Aufzeichnung der Talkshow-Diskussion „hart aber fair“, die sich an die Fernsehausstrahlung anschloss.


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Unterrichtsmaterialien

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Der Link der Internetseite Lawww führt zu einem Schema und zu knappen Definitionen verschiedener Straftheorien. Dabei werden jeweils der Ansatz der unterschiedlichen Theorien und die Kritik an selbigem in ein bis zwei Sätzen genannt, sowie ein Schema aufgeführt, in dem diese nochmal in wenige Stichworte gekürzt wurden. Um einen Überblick zu erhalten oder zum Lernen der verschiedenen Positionen, ist dies besonders geeignet.
Der oben verlinkte Artikel der Zeitschrift „Zeit“ aus dem Jahr 2009 beschäftigt sich mit dem Gefängnis Bastøy in Norwegen. Die Autorin beschreibt einen Besuch auf der dazugehörigen Gefängnisinsel und Gespräche mit den Mitarbeitern und Häftlingen. Sie scheint dabei der Konzeption des „liberalsten Gefängnisses der Welt“ kritisch gegenüber zu stehen.
Im oben verlinkten Video wird der Häftling „Peter“ aus einem norwegischen Gefängnis einen Tag lang begleitet. Dabei liegt der Fokus auf der liberalen Handhabung des Strafvollzugs in Norwegen. Dieses Video kann alternativ oder ergänzend zu oben genanntem Artikel gezeigt werden.
1993, fast 50 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges tritt Jürgen Wiebicke, der Autor dieses Artikels seine erste Israel-Reise an. Er formuliert lebensnah und auf einem verständlichen Sprachniveau seine Erwartungen und die tatsächlichen Reaktionen der Israelis auf ihn als deutschen Staatsbürger: Als einen Mann aus dem Land, das seit 1933 unter der Regierung Adolf Hitlers stand und die grausamen Verfolgungen der europäischen Jüdinnen und Juden initiierte. Wiebicke thematisiert in seinen Schilderungen die generationenübergreifende Schuldfrage. Der Artikel kann mit diesem Themenschwerpunkt als Anstoß zur Diskussion über eine mögliche Kollektivschuld des deutschen Volkes auch Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gewertet werden.


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Einzelnachweise

  1. Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe Ethik (S. 33)
  2. Kultusministerium Hessen Lehrplan Ethik Q3 [1] (S. 57)



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