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Q3.5 - Geltung des Rechts und Staatstheorie

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Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu Internet-Materialien zum Inhaltsfeld „Geltung des Rechts und Staatstheorie - Grundlegendes Niveau (Grundkurs)“. Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht der Q-Phase.

– Staatstheorien (z. B. Hobbes, Locke, Rousseau),

– Naturzustand und staatlicher Rechtszustand,

− der gerechte Staat: das staatliche Gewaltmonopol,

– Gesellschaftsvertragstheorie: Naturzustand und Gesellschaftsvertrag.

Was Gerechtigkeit ist und wie sie sich im Alltag einer Gesellschaft umsetzen lässt, sind die zentrale Fragen in diesem Kurshalbjahr. Sie begegnen uns auf allen Ebenen der menschlichen Existenz im Umgang mit unseren Mitmenschen: als Privatperson (Familie), als Staatsbürger (Gemeinwesen) und als Weltbürger (Globalisierung). Durch die Beschäftigung mit der rechtsphilosophischen Themenstellung erkennen die Lernenden, inwiefern Recht und Gerechtigkeit unabdingbare Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Zusammenleben in einer Gesellschaft sind. Dabei beziehen sie auch die Begriffe der Menschenwürde und der Menschenrechte in die Diskussion um die Gerechtigkeit ein.

Die Lernenden verstehen die Funktion des Rechts, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern. Sie analysieren, reflektieren und beurteilen auf der Grundlage von Argumenten die ethische Basis von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral. Hierbei kommt es darauf an, den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu verstehen und darüber hinaus theoretische Rechtfertigungsgründe von Strafe nachvollziehen zu können. Die Lernenden nehmen den Unterschied zwischen Recht und Moral wahr und reflektieren darüber hinaus, warum weite Bereiche des Lebens keiner Regelung durch das positive Recht unterliegen: Der Mensch muss vielfach, vor allem im zwischenmenschlichen Bereich, auf freie Anerkennung des humanen Umgangs miteinander und einen intakten Gemeinsinn vertrauen. Die Lernenden reflektieren den Sinn der Grenzen der Legalität sowie das Verhältnis von Recht und Moral und können so eine Orientierung für das eigene Handeln gewinnen. Des Weiteren machen sie sich mit verschiedenen Gerechtigkeitsauffassungen vertraut, um diese auf ihre Maßstäbe und ihre Tragfähigkeit hin zu reflektieren und zu beurteilen. In diesem Kontext reflektieren und kommunizieren die Lernenden ihr eigenes Rechtsempfinden.

Unter Einbeziehung einer globalen Perspektive auf das Thema Recht und Gerechtigkeit sind die Gesichtspunkte Konfliktlösung, Friedensordnung und gerechter Krieg zu berücksichtigen. Bezug zu den Leitperspektiven:

− Die Frage nach der Gerechtigkeit taucht in allen drei Perspektiven auf: als Frage nach dem gerechten Umgang miteinander, als Frage nach einer gerechten Gesellschaftsstruktur sowie in der globalen Perspektive als Frage nach einer friedlichen und gerechten Weltordnung (Individuum, Gesellschaft).

− Ideengeschichtlich können verschiedene Konzepte von Aristoteles bis Rawls miteinander verglichen und in Beziehung gesetzt werden (Ideengeschichte) [1]


Diese Seite wurde erstellt von: Diljeet Singh Josen

Q 3.5 - Geltung des Rechtes und Staatstheorie
Hintergrund
Unterrichtsmaterialien


Einzelnachweise

  1. Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe Ethik (S. 33)