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Recht und Gerechtigkeit - 5/6

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Justitiabrunnen in Frankfurt/Main

Auf dieser Seite finden Sie Internet-Materialien zu dem Inhaltsfeld „Recht und Gerechtigkeit“ der 5. und 6. Jahrgangsstufe. Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:

„Gerechtigkeit bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, unparteiischen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt. Recht besteht aus der Schnittmenge divergierender Gerechtigkeitsvorstellungen. Es ist ein System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch, das von gesetzgebenden Institutionen geschaffen und bei Bedarf von Organen der Rechtspflege durchgesetzt wird. Recht und Moral sind nicht identisch. Recht basiert auf Normen, Moral bezieht sich auf Werte. Im Mittelpunkt dieses Inhaltsfeldes stehen unterschiedliche Erfahrungen von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit. Eine Auseinandersetzung mit diesen Aspekten geschieht auf der Grundlage persönlicher Erfahrungen, erzählender Texte und Sachtexte.“ [1]


Diese Seite wurde erstellt von: Linne Falkhausen.


Einzelnachweise

  1. Hessisches Kultusministerium: Bildungsstandards und Inhaltsfelder. Das neue Kerncurriculum für Hessen. Sekundarstufe I - Gymnasium - Ethik (S. 22)