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Menschenwürde und Menschenrechte - Hintergrund

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Hintergrund

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Definition der Menschenrechte


Die Seite des Deutschen Bundestags informiert über die rechtlichen Grundlagen in Deutschland und führt in Bezug darauf detailliert die Grundrechte auf. Im deutschen Grundgesetz sind die Grundrechte im Artikel 1 bis 19 festgehalten, die auch alle unter dem Link aufgeführt sind. Der 1. Artikel garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte des Artikels 1 bis 19 der bundesdeutschen Verfassung. Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist somit die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und daher ein geltendes Recht. Des Weiteren ergibt sich dadurch auch die Pflicht des Staates, jegliche tatsächliche sowie rechtliche Eingriffe in die Würde des Menschen zu verhindern. Ausgefertigt und verkündet wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidentin.


Die Internetplattform Juraforum bietet eine ausführliche Erklärung zum Begriff der Menschenwürde. Darin wird betont, dass eine exakte Definition durch den Gesetzgeber nicht gegeben ist und daher der Begriff der Menschenwürde je nach Institution unterschiedlich definiert wird. Somit versteht beispielsweise der Bundesgerichtshof unter der Menschenwürde den Wert und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinem sozialen Status. Darüber hinaus thematisiert der Artikel den Eingriff in den Schutzbereich der Menschenwürde sowie die Möglichkeit auf den eigenverantwortlichen Verzicht der eigenen Würde.


Der Link zur Onlineplattform „grundrechteschutz.de“ bietet einen ausführlichen Artikel zum Thema Menschenwürde an, in dem sowohl verschiedene Aspekte zur Menschenwürde als auch zu den Menschenrrechten thematisiert werden. Der Artikel bietet unter anderem Informationen über die Menschenwürde auf der Grundlage der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie. In diesem Abschnitt wird insbesondere auf die Definition und das Grundprinzip der Menschenwürde von Immanuel Kant Bezug genommen, der diese in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten aufführt. Des Weiteren werden Themen wie die Menschenwürde in der Antike, im frühen Christentum, in den Umwälzungen des 18. Jahrhunderts und in der deutschen Verfassungsgeschichte sowie die UN-Menschenrechts-Deklaration behandelt.


Der angegebene Link führt zu einem Essay von Ralf Stoecker (Universität Bielefeld), der die philosophischen Schwierigkeiten mit der Menschenwürde thematisiert. Das Essay thematisiert die philosophischen Probleme mit dem Begriff der Menschenwürde, denn in der Philosophie besteht kein Grundgesetz und keine allgemeine Menschenrechts-Erklärung. Dabei wird sowohl begrifflich und inhaltlich die Menschenwürde aus der Sicht der Philosophen Kant und Cicero behandelt. Zum besseren Verständnis wird darüber hinaus auch auf das christliche Bild der Menschenwürde eingegangen.


Menschenrechte in verschiedenen Kulturkreisen


Auf der Homepage der Menschenrechtserklärung findet man unter der Menschenrechtscharta vier Absätze mit den Aspekten der Historie, Inhalte, Institutionen und Texte. Die Historie beinhaltet die Entstehung und Entwicklung der Menschenrechte. Die Inhalte der Menschenrechte thematisieren folgende Ansichten:
  • Missbrauchsverbot,
  • Kultur (oben verlinkt),
  • Meinungsfreiheit,
  • Asylrecht,
  • Rechtsschutzgarantie und weitere Thematiken der Menschenrechte.
Des Weiteren findet man Dokumente zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im Netzwerk der Menschenrechte kann man Informationen zu den Menschenrechten in Europa finden.


In dem PDF-Dokument findet man einen Fragen-Antwort-Katalog zu der Thematik „Menschenrechte“ mit Fragen wie:
  • Was sind Menschenrechte?
  • Wer sind die Trägerinnen und Träger der Menschenrechte?
  • Wo sind die Menschenrechte niedergelegt?
  • Welche Arten von Menschenrechten gibt es?
  • Wen verpflichten die Menschenrechte?
  • und viele weitere


Auf der Seite des Instituts für Politische Wissenschaft findet man den Curriculum Vitae von Prof. Dr. Heiner Bielefeldt. Herr Bielefeldt hat seinen Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik in der Universität Erlangen-Nürnberg. Darüber hinaus findet man zu den angegebenen Link die Publikationsliste von Herr Bielefeldt, die unter anderem viele Thematiken der Menschenrechte beinhalten.


Historische Menschenrechtsentwicklung


Studentinnen der Goethe-Universität Frankfurt bei einer Präsentation von PUMa-Seiten
Die unter dem Link zu findende Seite fasst die historische Entwicklung der Menschenrechte zusammen. Hierbei steht auch ein Video mit einer Länge von ca. 10 Min. bereitgestellt.
Die Menschenrechte wurden bereits 539 v. Chr. von Kyros dem Großen verteidigt, als er bei der Eroberung Babylons die Sklaven befreite und erklärte, dass die Religionsfreiheit für alle gilt. Zudem stellte er die Rassengleichheit unter dem Volk her. Diese Handlung wurde erst viel später als erste Verteidigung der Menschenrechte angesehen. Allerdings gab es seither viele Bemühungen um die Menschenrechte als offiziell geltend zu machen, wie beispielsweise die Magna Carta (1215), die Petition of Right (1628), die Verfassung der USA (1787), die Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) und die US Bill of Rights (1791). Diese Zusammenfassung ist insofern von Bedeutung, da sie das nötige Verständnis dafür liefert wie mühsam die offizielle Gültigkeit der Menschenrechte erkämpft wurde. Demnach schafft dieser Text eine theoretische Grundlage für die Einführung der Thematik.


Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung findet sich das Stichwort: „Idee der Menschenrechte“. Hier wird die historische Entwicklung der Menschenrechte, vom 6. Jhd. v. Chr. an, erläutert. Es wird deutlich, dass die Idee der Menschenrechte in verschiedenen Kulturen und Regionen der Welt entstanden ist und keineswegs eine nur der westlichen Welt zuzuschreibende Idee ist. Bereits chinesische Philosophen wie Konfuzius und indischen Gesetzschreiber diskutierten über die Vorstellung von Menschenrechten. Der Text macht jedeoch auch deutlich, dass die explizite Beschäftigung mit den Menschenrechten erst im 18. Jhd. in Europa und Nordamerika erfolgte. Die Zusammenfassung bildet eine angemessene und solide Grundlage für die Beschäftigung mit der Historie der Menschenrechte.