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Q1.1 - Staatsutopien - Hintergrund: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Juni 2019, 14:14 Uhr

Hintergrund

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Definition


Für den Einstieg in das Thema „Staatsutopien“ empfiehlt es sich, in einem ersten Schritt, die jeweiligen Begriffe zu definieren. Dies ist sinnvoll, um den Unterricht auf einer gemeinsamen Wissensbasis gründen zu können. Es folgen somit Verlinkungen zu adäquaten Definitionen der zentralen Begriffe „Utopie“ und „Staat“.


Utopie

Die Bundezentrale für politische Bildung veröffentlichte 2013 einen recht kurzen Beitrag von Gerd Schneider und Christiane Tyka-Seid, der den Begriff „Utopie“ gemäß des Dudens als altgriechisch ou = nicht und tópos = Ort, Stelle, Land, also eigentlich = Nichtland, Nirgendwo (duden.de) definiert. Dabei wird auch auf die alltagssprachliche sowie politische Verwendung des Wortes eingegangen. Überdies wird der Roman „Utopia" von Thomas Morus kurz erwähnt, der im 15. Jahrhundert als erster Autor die Bezeichnung „Utopie“ verwendet hat.


Staat

  • Online-Artikel - Staat (bpb)
Der folgende Beitrag von der Bundeszentrale für politische Bildung aus dem Jahr 2015 referiert auf einen Eintrag aus dem Duden-Fachlexikon Recht[1], in dem der Begriff „Staat" definiert und seine Konstituenten erklärt werden. So wird ein „Staat" als „Herrschaftsordnung, durch die ein Personenverband (Volk) auf abgegrenztem Gebiet durch hoheitliche Gewalt zur Wahrung gemeinsamer Güter verbunden ist" definiert. Es wird zudem kurz und treffend auf die Begrifflichkeiten „Staatsorgane", „Staatsvolk", „Staatsgebiet" und „Staatsformen" eingegangen. Der Text kann in der Einführungsphase im Rahmen einer Unterrichtsreihe zum Thema „Utopie" einführend eingesetzt werden. Auch wenn er wahrscheinlich das zweifache Lesen sowie eine Besprechung erfordert, fast er doch sehr kompakt alle relevanten Informationen gut für die SuS zusammen. Ferner eignet er sich auch gut für den PoWi-Unterricht.


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Allgemein


Frankfurter Studenten bei der Arbeit an PUMa
Der Deutschlandfunk stellt – anlässlich einer Konferenz an der Universität Brighton zum Thema Utopie – in knapper Form die Kernkonzeption der Utopie (bspw. Kritik an der Oberschicht, kein Privateigentum und keine Geldwirtschaft) bei Thomas Morus vor. Dabei werden auch Brüche in der vermeintlichen Idylle von Morus aufgezeigt, wie etwa das völlige Fehlen von Frauenrechten. Ferner wird angerissen, wie aus einer Utopie eine Dystopie werden kann, was mit den SuS weiter diskutiert werden kann. Zudem findet sich hier ein kurzer, biographischer Beitrag über den englischen Humanisten. Der Betrag kann im Rahmen einer Hinführungsphase zum Thema Utopie genutzt werden und bietet genügend Impulse für eine anschließende Diskussion.


Der Spiegel „Geschichte“ bietet in diesem Artikel einen kompakten Überblick über das Leben und Wirken von Thomas Morus sowie seine Utopie-Konzeption. In Morus' imaginiertem Staatswesen, das demokratisch verfasst und dessen Gemeinschaftsleben streng reglementiert ist, gibt es kein Privateigentum. Der Text setzt sich kritisch mit Morus 1516 erstmals veröffentlichtem Buch „Utopie" auseinander und geht in diesem Kontext auch auf Morus' Inspirationsquelle, Platons „Politeia", in knapper Form ein. Die Gegenüberstellung sowohl von positiven als auch negativen Seiten des Utopiekonzeptes von Morus kann im Unterricht im Rahmen einer Ergebnissicherung genutzt werden. Ebenso kann der Artikel im Kontext eines fächerübergreifenden Unterrichtsprojekts für einen Einstieg in die Geschichte der utopischen Literatur verwendet werden.


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Q1.1 - Staatsutopien
Hintergrund
Unterrichtsmaterialien
Bausteine für exemplarische Unterrichtsreihen
  1. Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015.