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Q3.3 - Schuld und Strafe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. August 2017, 16:19 Uhr
"Die Lernenden verstehen die Funktion des Rechts, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern. Sie analysieren, reflektieren und beurteilen auf der Grundlage von Argumenten die ethische Basis von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral. Hierbei kommt es darauf an, den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu verstehen und darüber hinaus theoretische Rechtfertigungsgründe von Strafe nachvollziehen zu können."[1]Der vom Kerncurriculum abgelöste Lehrplan des Landes Hessen formuliert für die Qualifikationsphase des Gymnasiums ebenfalls hilfreiche Inhalte: "Zu Recht und Gerechtigkeit gehören als ein weiteres Themenfeld Schuld und Strafe. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Zusammenhang von Menschenbild und Strafzweck (Mündigkeit, Zurechenbarkeit, Beeinflussbarkeit durch Strafe, Resozialisierbarkeit), sowie den Zusammenhang von Strafzweck und Strafmaß in den verschiedenen Straftheorien erkennen. Unter dieser Perspektive soll das Spannungsverhältnis zwischen Vergeltungstheorie, Generalprävention und Spezialprävention in unserem Strafrecht reflektiert und abgewogen werden. Dabei sollen teleologische und deontologische Orientierungen beachtet werden, schließlich das Verhältnis von Sicherheit und Menschenwürde von Täter und Opfer."[2] Diese Seite wurde erstellt von: Simon Brauburger, Rebecca Hohenthanner, Alexander Kremer, Maxi Unger, Felix Ruppert InhaltsverzeichnisHintergrund
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