Um in PUMa Artikel bearbeiten zu können, müssen Sie einen Account erstellen, der zunächst vom PUMa Team frei geschaltet werden muss. |
Q3.3 - Schuld und Strafe: Unterschied zwischen den Versionen
Aus PUMa
Zeile 18: | Zeile 18: | ||
[[Datei:Hintergrund Unterrichtskonzeption Banner 1000px.png|center]] | [[Datei:Hintergrund Unterrichtskonzeption Banner 1000px.png|center]] | ||
+ | ;*Online-Artikel -[http://www.philosophie-woerterbuch.de/online-woerterbuch/?tx_gbwbphilosophie_main%5Bentry%5D=803&tx_gbwbphilosophie_main%5Baction%5D=show&tx_gbwbphilosophie_main%5Bcontroller%5D=Lexicon&cHash=90c4a26fe71fea2afdceab2fe400a8c9 Rechtliche und moralische Schuld] (UTB Handwörterbuch Philosophie) | ||
− | + | ;*Online-Artikel - [http://www.bpb.de/izpb/7740/vom-sinn-und-zweck-des-strafens?p=all Kriminalität und Strafrecht Vom Sinn und Zweck des Strafens] (bpb) | |
− | ;*Online-Artikel - [http://www.bpb.de/izpb/7740/vom-sinn-und-zweck-des-strafens?p=all Kriminalität und Strafrecht | ||
;*Online-Artikel - [https://www.lecturio.de/magazin/zweck-strafen/ Strafrecht: Der Sinn und Zweck von Strafen] (Lecturio) | ;*Online-Artikel - [https://www.lecturio.de/magazin/zweck-strafen/ Strafrecht: Der Sinn und Zweck von Strafen] (Lecturio) |
Version vom 2. August 2017, 11:35 Uhr
"Die Lernenden verstehen die Funktion des Rechts, das Zusammenleben in der Gesellschaft zu sichern. Sie analysieren, reflektieren und beurteilen auf der Grundlage von Argumenten die ethische Basis von Recht und Rechtsstaatlichkeit sowie das Spannungsverhältnis zwischen Recht und Moral. Hierbei kommt es darauf an, den Unterschied zwischen moralischer und rechtlicher Schuld zu verstehen und darüber hinaus theoretische Rechtfertigungsgründe von Strafe nachvollziehen zu können."[1]Der vom Kerncurriculum abgelöste Lehrplan des Landes Hessen formuliert für die Qualifikationsphase des Gymnasiums ebenfalls hilfreiche Inhalte: "Zu Recht und Gerechtigkeit gehören als ein weiteres Themenfeld Schuld und Strafe. Die Schülerinnen und Schüler sollen den Zusammenhang von Menschenbild und Strafzweck (Mündigkeit, Zurechenbarkeit, Beeinflussbarkeit durch Strafe, Resozialisierbarkeit), sowie den Zusammenhang von Strafzweck und Strafmaß in den verschiedenen Straftheorien erkennen. Unter dieser Perspektive soll das Spannungsverhältnis zwischen Vergeltungstheorie, Generalprävention und Spezialprävention in unserem Strafrecht reflektiert und abgewogen werden. Dabei sollen teleologische und deontologische Orientierungen beachtet werden, schließlich das Verhältnis von Sicherheit und Menschenwürde von Täter und Opfer."[2] Diese Seite wurde erstellt von: Simon Brauburger, Rebecca Hohenthanner, Alexander Kremer, Maxi Unger, Felix Ruppert InhaltsverzeichnisHintergrund
Unterrichtsmaterialien
Generationsübergreifende Schuld?
|