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Recht und Gerechtigkeit - 7/8: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf dieser Seite finden Sie Internet-Materialien zum Inhaltsfeld „Recht und Gerechtigkeit“ der 7. und 8. Jahrgangsstufe.
 
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Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:
 
Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:
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Das Recht dient der Sicherung der zivilen Ordnung des Zusammenlebens: es schafft Rechtssicherheit, verhindert als kodifiziertes Recht Willkür und ist im demokratischen Staat an die Grundrechte gebunden. Rechtsgefühl und kodifiziertes Recht können im Widerspruch stehen. Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit dienen jedoch dem Schutz des Einzelnen vor Willkür und illegi- timer Macht.
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Das Recht begegnet dem Einzelnen als an- erkanntes Regelsystem des Zusammen- lebens, das in Gesetzen niedergelegt ist, die den Einzelnen vor Rechtsverletzungen schützen sollen. Rechtsverletzungen ziehen Strafen nach sich.
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Die Menschen sind von Natur aus verschie- den und „von Natur aus“, d.h. in ihrer Würde, frei und gleich.
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Freiheit ist unteilbar. Jeder hat den gleichen Anspruch auf Freiheit. Gleichheit als unge- teilter Anspruch auf Freiheit begründet Chancengleichheit und Rechtsgleichheit.

Version vom 17. November 2022, 11:57 Uhr

Auf dieser Seite finden Sie Internet-Materialien zum Inhaltsfeld „Recht und Gerechtigkeit“ der 7. und 8. Jahrgangsstufe. Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:

Das Recht dient der Sicherung der zivilen Ordnung des Zusammenlebens: es schafft Rechtssicherheit, verhindert als kodifiziertes Recht Willkür und ist im demokratischen Staat an die Grundrechte gebunden. Rechtsgefühl und kodifiziertes Recht können im Widerspruch stehen. Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit dienen jedoch dem Schutz des Einzelnen vor Willkür und illegi- timer Macht. Das Recht begegnet dem Einzelnen als an- erkanntes Regelsystem des Zusammen- lebens, das in Gesetzen niedergelegt ist, die den Einzelnen vor Rechtsverletzungen schützen sollen. Rechtsverletzungen ziehen Strafen nach sich. Die Menschen sind von Natur aus verschie- den und „von Natur aus“, d.h. in ihrer Würde, frei und gleich. Freiheit ist unteilbar. Jeder hat den gleichen Anspruch auf Freiheit. Gleichheit als unge- teilter Anspruch auf Freiheit begründet Chancengleichheit und Rechtsgleichheit.