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Q3.5 - Geltung des Rechts und Staatstheorie: Unterschied zwischen den Versionen
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Staatstheorien (z. B. Hobbes, Locke, Rousseau) | Staatstheorien (z. B. Hobbes, Locke, Rousseau) | ||
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– Naturzustand und staatlicher Rechtszustand | – Naturzustand und staatlicher Rechtszustand | ||
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− der gerechte Staat: das staatliche Gewaltmonopol | − der gerechte Staat: das staatliche Gewaltmonopol | ||
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– Gesellschaftsvertragstheorie: Naturzustand und Gesellschaftsvertrag | – Gesellschaftsvertragstheorie: Naturzustand und Gesellschaftsvertrag | ||
Diese Seite wurde erstellt von: Diljeet Singh Josen | Diese Seite wurde erstellt von: Diljeet Singh Josen |
Version vom 19. Januar 2023, 11:23 Uhr
Auf dieser Seite finden Sie Internet-Materialien zum Inhaltsfeld „Geltung des Rechts und Staatstheorie grundlegendes Niveau (Grundkurs)“. Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht der Q-Phase.
Staatstheorien (z. B. Hobbes, Locke, Rousseau)
– Naturzustand und staatlicher Rechtszustand
− der gerechte Staat: das staatliche Gewaltmonopol
– Gesellschaftsvertragstheorie: Naturzustand und Gesellschaftsvertrag
Diese Seite wurde erstellt von: Diljeet Singh Josen