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Recht und Gerechtigkeit - 9/10

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Auf dieser Seiten finden Sie Internet-Materialien zum Inhaltsfeld "Recht und Gerechtigkeit" der Jahrgangsstufe 9 und 10. Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht: Der Lehrplan des Landes Hessen formuliert für die Jahrgangsstufen 9 und 10 des Gymnasiums folgende verbindliche Inhalte:

"Gerechtigkeit bezeichnet einen idealen Zustand des sozialen Miteinanders, in dem es einen angemessenen, un- parteiischen und einforderbaren Ausgleich der Interessen und der Verteilung von Gütern und Chancen zwischen den beteiligten Personen oder Gruppen gibt. Recht besteht aus der Schnittmenge divergierender Gerechtigkeits- vorstellungen. Es ist ein System von Regeln mit allgemeinem Geltungsanspruch, das von gesetzgebenden Insti- tutionen geschaffen und bei Bedarf von Organen der Rechtspflege durchgesetzt wird. Recht und Moral sind nicht identisch. Recht basiert auf Normen, Moral bezieht sich auf Werte. Im Mittelpunkt dieses Inhaltsfeldes stehen Arten der Gerechtigkeit, das kodifizierte Recht mit seinen Gerechtigkeitsvorstellungen im gesellschaftli- chen Wandel. Eine Auseinandersetzung mit diesen Aspekten geschieht auf der Grundlage der Menschenrechte und Gerechtigkeitsgrundsätzen."