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Q3.2 - Menschenwürde und Menschenrechte: Unterschied zwischen den Versionen

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Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:
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<blockquote>„Was Gerechtigkeit ist und wie sie sich im Alltag einer Gesellschaft umsetzen lässt, sind die zentrale Fragen in diesem Kurshalbjahr. Sie begegnen uns auf allen Ebenen der menschlichen Existenz im Umgang mit unseren Mitmenschen: als Privatperson (Familie), als Staatsbürger (Gemeinwesen) und als Weltbürger (Globalisierung). Durch die Beschäftigung mit der rechtsphilosophischen Themenstellung erkennen die Lernenden, inwiefern Recht und Gerechtigkeit unabdingbare Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Zusammenleben in einer Gesellschaft sind. Dabei beziehen sie auch die Begriffe der Menschenwürde und der Menschenrechte in die Diskussion um die Gerechtigkeit ein.“<ref>Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe [https://kultusministerium.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-07/kcgo-et_0.pdf Ethik] (S. 33) </ref></blockquote>
  
*Dokumentation
 
  
Grundgesetz
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Diese Seite wurde erstellt von: Shabana Baqai, Isil Celik und Daniela Nadermann.
  
http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122
 
  
Die Seite des Bundestags informiert über die rechtlichen Grundlagen in Deutschland und führt in Bezug darauf detailliert die Grundrechte auf. Im deutsche Grundgesetzt sind die Grundrechte im Artikel 1 bis 19 festgehalten, diese auch alle unter dem Link aufgeführt sind. Der 1. Artikel garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte des Artikels 1 bis 19 der bundesdeutschen Verfassung. Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist somit die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und daher ein geltendes Recht. Des Weiteren ergibt sich dadurch auch die Pflicht des Staates, jegliche tatsächliche sowie rechtliche Eingriffe in die Würde des Menschen zu verhindern.  Ausgefertigt und Verkündet wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidentin.
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==Einzelnachweise==
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<references />

Aktuelle Version vom 7. Juni 2023, 14:06 Uhr

Am Landgericht Frankfurt/Main

Auf dieser Seite finden Sie Internet-Materialien zum Inhaltsfeld „Menschenwürde und Menschenrechte“ der Q-Phase.
Folgende Ausführungen finden sich zu diesem Inhaltsfeld im Kerncurriculum für Hessen. Sie definieren einen Arbeitsrahmen für den schulischen Unterricht:

„Was Gerechtigkeit ist und wie sie sich im Alltag einer Gesellschaft umsetzen lässt, sind die zentrale Fragen in diesem Kurshalbjahr. Sie begegnen uns auf allen Ebenen der menschlichen Existenz im Umgang mit unseren Mitmenschen: als Privatperson (Familie), als Staatsbürger (Gemeinwesen) und als Weltbürger (Globalisierung). Durch die Beschäftigung mit der rechtsphilosophischen Themenstellung erkennen die Lernenden, inwiefern Recht und Gerechtigkeit unabdingbare Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Zusammenleben in einer Gesellschaft sind. Dabei beziehen sie auch die Begriffe der Menschenwürde und der Menschenrechte in die Diskussion um die Gerechtigkeit ein.“[1]


Diese Seite wurde erstellt von: Shabana Baqai, Isil Celik und Daniela Nadermann.


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Q3.2 - Menschenwürde und Menschenrechte
Hintergrund
Unterrichtsmaterialien


Einzelnachweise

  1. Hessisches Kultusministerium: Kerncurriculum gymnasiale Oberstufe Ethik (S. 33)