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Menschenwürde und Menschenrechte - Hintergrund

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Hintergrund

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Definition der Menschenrechte



Die Seite des Deutschen Bundestags informiert über die rechtlichen Grundlagen in Deutschland und führt in Bezug darauf detailliert die Grundrechte auf. Im deutschen Grundgesetz sind die Grundrechte im Artikel 1 bis 19 festgehalten, die auch alle unter dem Link aufgeführt sind. Der 1. Artikel garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde sowie die Bindung der staatlichen Gewalt an die weiteren Grundrechte des Artikels 1 bis 19 der bundesdeutschen Verfassung. Die Menschenwürde zu achten und zu schützen ist somit die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und daher ein geltendes Recht. Des Weiteren ergibt sich dadurch auch die Pflicht des Staates, jegliche tatsächliche sowie rechtliche Eingriffe in die Würde des Menschen zu verhindern. Ausgefertigt und verkündet wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in einer Sitzung des Parlamentarischen Rates durch den Präsidenten und die Vizepräsidentin.


Die Internetplattform Juraforum bietet eine ausführliche Erklärung zum Begriff der Menschenwürde. Darin wird betont, dass eine exakte Definition durch den Gesetzgeber nicht gegeben ist und daher der Begriff der Menschenwürde je nach Institution unterschiedlich definiert wird. Somit versteht beispielsweise der Bundesgerichtshof unter der Menschenwürde den Wert und Achtungsanspruch, der dem Menschen kraft seines Menschseins zukommt, unabhängig von seinem sozialen Status. Darüber hinaus thematisiert der Artikel den Eingriff in den Schutzbereich der Menschenwürde sowie die Möglichkeit auf den eigenverantwortlichen Verzicht der eigenen Würde.


Der Link zur Onlineplattform „grundrechteschutz.de“ bietet einen ausführlichen Artikel zum Thema Menschenwürde an, in dem sowohl verschiedene Aspekte zur Menschenwürde als auch zu den Menschenrrechten thematisiert werden. Der Artikel bietet unter anderem Informationen über die Menschenwürde auf der Grundlage der Rechtsphilosophie und Rechtstheorie. In diesem Abschnitt wird insbesondere auf die Definition und das Grundprinzip der Menschenwürde von Immanuel Kant Bezug genommen, der diese in seiner Grundlegung zur Metaphysik der Sitten aufführt. Des Weiteren werden Themen wie die Menschenwürde in der Antike, im frühen Christentum, in den Umwälzungen des 18. Jahrhunderts und in der deutschen Verfassungsgeschichte sowie die UN-Menschenrechts-Deklaration behandelt.


Der angegebene Link führt zu einem Essay von Ralf Stoecker (Universität Bielefeld), der die philosophischen Schwierigkeiten mit der Menschenwürde thematisiert. Das Essay thematisiert die philosophischen Probleme mit dem Begriff der Menschenwürde, denn in der Philosophie besteht kein Grundgesetz und keine allgemeine Menschenrechts-Erklärung. Dabei wird sowohl begrifflich und inhaltlich die Menschenwürde aus der Sicht der Philosophen Kant und Cicero behandelt. Zum besseren Verständnis wird darüber hinaus auch auf das christliche Bild der Menschenwürde eingegangen.


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Menschenrechte in verschiedenen Kulturkreisen



Auf der Homepage der Menschenrechtserklärung findet man unter der Menschenrechtscharta vier Absätze mit den Aspekten der Historie, Inhalte, Institutionen und Texte. Die Historie beinhaltet die Entstehung und Entwicklung der Menschenrechte. Die Inhalte der Menschenrechte thematisieren folgende Ansichten:
  • Missbrauchsverbot,
  • Kultur (oben verlinkt),
  • Meinungsfreiheit,
  • Asylrecht,
  • Rechtsschutzgarantie und weitere Thematiken der Menschenrechte.
Des Weiteren findet man Dokumente zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im Netzwerk der Menschenrechte kann man Informationen zu den Menschenrechten in Europa finden.


In dem Online-Plattform findet man einen Fragen-Antwort-Katalog zu der Thematik „Menschenrechte“ mit Fragen wie:
  • Was sind Menschenrechte?
  • Wer sind die Trägerinnen und Träger der Menschenrechte?
  • Wo sind die Menschenrechte niedergelegt?
  • Welche Arten von Menschenrechten gibt es?
  • Wen verpflichten die Menschenrechte?
  • und viele weitere


Der Link zur Online-Plattform der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg widmet sich ausschließlich dem Thema „Menschenrechtverletzung“. Das Thema wird in verschiedenen Ebenen behandelt: Völkermord damals und heute. Des Weiteren kann man sich einen ausführlichen Überblick verschaffen, in welchen Ländern gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen wird. Länder wie Iran, China, Nordkorea, Simbabwe, Türkei, Usa-Guatanamo, Israel-Palästinesern, Russland und auch die Europäische Union sind davon betroffen. Die Webseite bietet darüber hinaus einen aktuellen Informationsstand der Menschenrechtsverletzung aus dem Jahr 2008.


Auf der Seite des Instituts für Politische Wissenschaft findet man den Curriculum Vitae von Prof. Dr. Heiner Bielefeldt. Herr Bielefeldt hat seinen Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik in der Universität Erlangen-Nürnberg. Darüber hinaus findet man zu den angegebenen Link die Publikationsliste von Herr Bielefeldt, die unter anderem viele Thematiken der Menschenrechte beinhalten.


Der Artikel „Menschenrechte“ von Heiner Bielefeld gliedert sich in drei Absätze. Zunächst beschreibt er, dass die Menschenrechte universell sind, aber die Universalität der Menschenrechte nicht in allen Kulturregionen analog wahrgenommen werden. Hierzu geht er auf die Geschichte der Menschenrechtsverletzung zurück. Des Weiteren macht er deutlich, dass in Europa die Menschenrechte geachtet werden, während in Asien und Afrika Menschenrechte verletzt werden. Dies führt er mit diversen Beispielen aus.


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Historische Menschenrechtsentwicklung



Studentinnen der Goethe-Universität Frankfurt bei einer Präsentation von PUMa-Seiten
Die unter dem Link zu findende Seite fasst die historische Entwicklung der Menschenrechte zusammen. Die Menschenrechte wurden bereits 539 v. Chr. von Kyros dem Großen verteidigt, als er bei der Eroberung Babylons die Sklaven befreite und erklärte, dass die Religionsfreiheit für alle gilt. Zudem stellte er die Rassengleichheit unter dem Volk her. Diese Handlung wurde erst viel später als erste Verteidigung der Menschenrechte angesehen. Allerdings gab es seither viele Bemühungen um die Menschenrechte als offiziell geltend zu machen, wie beispielsweise die Magna Carta (1215), die Petition of Right (1628), die Verfassung der USA (1787), die Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (1789) und die US Bill of Rights (1791). Diese Zusammenfassung ist insofern von Bedeutung, da sie das nötige Verständnis dafür liefert wie mühsam die offizielle Gültigkeit der Menschenrechte erkämpft wurde. Demnach schafft dieser Text eine theoretische Grundlage für die Einführung der Thematik.


Die Menschenwürde und die Menschenrechte waren in der Geschichte immer umstritten. Meist wurden diese mit der Religion oder der Ethik begründet und einigermaßen eingehalten. In der Aufklärung gewann die Vorstellung von einer menschenwürdigen Gesellschaftsordnung allerdings grundlegende Bedeutung. Die Naturrechtslehre von einigen Philosophen löste die christlich begründete Achtung der Menschenrechte und machte Platz für eine Verteidigung der Menschenrechte aus der Ratio und aus dem Wesen des mit Vernunft begabten Menschen. Unter diesem Link lässt sich ein Dokument finden, welches die verschiedenen Perspektiven der Rechtfertigung der Menschenrechte und deren Entwicklung schildert. Es beschreibt eine Betrachtung der Gültigkeit der Menschenrechte aus philosophischer und religiöser Sicht und demonstriert welche Dogmen in der Geschichte der Menschenrechte bestanden.


Auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung findet sich das Stichwort: „Idee der Menschenrechte“. Hier wird die historische Entwicklung der Menschenrechte, vom 6. Jhd. v. Chr. an, erläutert. Es wird deutlich, dass die Idee der Menschenrechte in verschiedenen Kulturen und Regionen der Welt entstanden ist und keineswegs eine nur der westlichen Welt zuzuschreibende Idee ist. Bereits chinesische Philosophen wie Konfuzius und indischen Gesetzschreiber diskutierten über die Vorstellung von Menschenrechten. Der Text macht jedeoch auch deutlich, dass die explizite Beschäftigung mit den Menschenrechten erst im 18. Jhd. in Europa und Nordamerika erfolgte. Die Zusammenfassung bildet eine angemessene und solide Grundlage für die Beschäftigung mit der Historie der Menschenrechte.


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Q3.2 - Menschenwürde und Menschenrechte
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